EuGH bestätigt Verkaufsverbot für Menthol-Zigaretten

Aromatisierte Tabakprodukte zu verkaufen, bleibt in der EU verboten. Die Begründung des Europäischen Gerichtshofs: der Schutz der Gesundheit.

LUXEMBURG. Das europaweite Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte ist laut oberstem EU-Gericht rechtens. Das Verbot verstoße nicht gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und der Gleichbehandlung, befand der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.

Quelle: Ärzte Zeitung online,