Hilfsmittel-Händler darf Zuzahlung übernehmen

Im Hilfsmittelhandel dürfen Anbieter die gesetzliche Zuzahlung aus eigener Tasche zahlen – und damit sogar werben.

KARLSRUHE. Händler für medizinische Hilfsmittel dürfen für ihre gesetzlich krankenversicherten Kunden die gesetzliche Zuzahlung übernehmen.

Quelle: Ärzte Zeitung online,